Logopädie Klosterstraße

Wie wird logopädische Therapie verordnet ?

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Diese kann Ihnen von Ihrem Arzt ( Hausarzt, Kinderarzt, HNO- Arzt, Neurologe, Kieferothopäde, Zahnarzt o.a. ) ausgestellt werden.
Die Therapie wird in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Zuzahlung:

Ab dem 18. Lebensjahr besteht bei gesetzlich Versicherten eine Zuzahlungspflicht von 10,- € ,sowie 10 % des Rezeptwertes. Sollten Sie von dieser Zuzahlung befreit sein, bringen Sie Ihren Befreiungsausweis zum ersten Termin mit.
Kinder und Jugendliche sind generell von der Zuzahlung befreit.

Terminvereinbarung

Sie konnen mit uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbaren. Nutzen Sie hierzu die Kontaktinformationen

Gerne nehmen wir Ihre Anmeldungen und Fragen entgegen. Sollten Sie uns einmal nicht persönlich antreffen, sind wir über unseren Anrufbeantworter oder per E-Mail erreichbar.
Hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit Angabe Ihres Namens und der Telefonnummer, wir rufen Sie gerne zurück.